FTI Pleite - Stand der Dinge
Update für betroffene Urlauber
Nach der Insolvenz des Reiseveranstalters FTI im Juni 2024 hat der Rückerstattungsprozess für betroffene Kunden begonnen. Seit Mitte August werden erste Erstattungen über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgewickelt. Der DRSF hat den Prozess für die rund 250.000 abgesagten Pauschalreisen gestartet. Wenn du betroffen bist, bekommst du entweder von deinem Reisevermittler oder vom DRSF eine Mail oder einen Brief mit allen Erklärungen zum weiteren Vorgehen. Du musst aktiv einen Antrag stellen und Belege über deine Buchung und bereits geleistete Zahlungen hochladen, da die Entschädigungen nicht automatisch erfolgen. Trotz der gestarteten Rückzahlungen kann der Prozess einige Wochen bis Monate dauern, bis alle Kunden ihr Geld zurückerhalten.
Für Pauschalreisende, die sich zum Zeitpunkt der Insolvenz im Urlaub befanden, wird ebenfalls eine Entschädigung bearbeitet. Betroffene Reisende sollten jedoch Geduld haben, da der Prozess schrittweise und in Abstimmung mit den Kunden durchgeführt wird.
Für Pauschalreisende, die sich zum Zeitpunkt der Insolvenz im Urlaub befanden, wird ebenfalls eine Entschädigung bearbeitet. Betroffene Reisende sollten jedoch Geduld haben, da der Prozess schrittweise und in Abstimmung mit den Kunden durchgeführt wird.
FTI Pleite
Deine Rechte, wenn du bei FTI eine Reise gebucht hast
Der drittgrößte Reiseveranstalter FTI hat am 03.06.2024 einen Insolvenzanztrag beim Amtsgericht München eingereicht. Das bedeutet, dass FTI pleite ist und laut FTI Group werden alle gebuchten Reisen ab dem 04. Juni 2024 ganz oder teilweise storniert werden. Die Insolvenz betrifft also alle noch nicht begonnenen Reisen, die ab dem 4. Juni 2024 nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden können. Auch bereits angetretene Reisen können betroffen sein.
Wer bei FTI oder über eine Plattform seinen Urlaub gebucht hat, sollte jetzt erstmal Ruhe bewahren und nicht eigenständig stornieren. Wir haben alle wichtigen Informationen sowie Kontakte für euch zusammengestellt.
- Betroffen sind Reisen von: FTI Touristik GmbH in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden sowie die weiteren Pauschalreiseveranstalter 5vorFlug in Deutschland und BigXtra GmbH. Deine Reise ist ebenfalls betroffen, wenn du bei einer Drittplattform wie Check 24 gebucht hast; entscheidend ist, dass einer der genannten Anbieter der Reiseveranstalter eurer Reise ist.
- Nicht betroffen sind Reisen von: sonnenklar.tv und WINDROSE sowie gebuchte Leistungen bei Drittanbietern (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, …), wo die FTI Touristik GmbH nur als Vermittler tätig war.
Wer bei FTI oder über eine Plattform seinen Urlaub gebucht hat, sollte jetzt erstmal Ruhe bewahren und nicht eigenständig stornieren. Wir haben alle wichtigen Informationen sowie Kontakte für euch zusammengestellt.
- Kostenlose FTI Hotline: +49 (0) 89 / 710 45 14 98
- Hier geht´s direkt zur Webseite des Deutschen Reisesicherungsfonds
- Aktuelle Informationen findest du auf der FTI Group Seite.
Du hast einen Pauschalurlaub bei FTI gebucht?
Das solltest jetzt tun
Du hast eine Pauschalreise bei FTI mit Abreise ab dem 6. Juli 2024 und später gebucht?
Alle Reisen mit Urlaubsantritt bis zum 5. Juli 2024 müssen von FTI abgesagt werden. Die Entscheidung betrifft alle Pauschalreisen, Einzelbuchungen und Einzelleistungen. Das ist zwar nicht schön, aber so weisst du wenigstens Bescheid und kannst dich noch um eine neue Urlaubsbuchung kümmern. Viele Veranstalter haben aktuell Angebote mit Sonderkonditionen hinsichtlich Stornierung und Anzahlung. Bei Pauschalreisen stehen die Chancen gut, dass du den bereits gezahlten Reisepreis oder eine geleistete Anzahlung zurück bekommst. Denn in diesem Fall greift der gesetzliche Insolvenzschutz, der seit 2021 durch den sogenannten Reisesicherungsfonds besteht und über den auch die FTI Group versichert ist. Der Deutsche Reisesicherungsfonds hat bereits bestätigt, dass betroffene Reisende einer Pauschalreise mit einem Reisesicherungsschein von der Insolvenz betroffen sind und über die entsprechenden Fonds abgesichert sind.
Achtung: Der Schutz greift nur bei der Buchung einer Pauschalreise. Dafür müssen mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen gebucht worden sein, also zum Beispiel Anreise und Unterkunft. Wie lange es dauern wird, bist du dein Geld zurückbekommst ist leider aktuell noch unklar – Geduld kann jetzt auf jeden Fall nicht schaden.
Wer nur das Hotel oder nur den Mietwagen über FTI gebucht hat, geht wohl leider leer aus und kann allenfalls auf eine Rückerstattung im Insolvenzverfahren hoffen.
Achtung: Der Schutz greift nur bei der Buchung einer Pauschalreise. Dafür müssen mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen gebucht worden sein, also zum Beispiel Anreise und Unterkunft. Wie lange es dauern wird, bist du dein Geld zurückbekommst ist leider aktuell noch unklar – Geduld kann jetzt auf jeden Fall nicht schaden.
Wer nur das Hotel oder nur den Mietwagen über FTI gebucht hat, geht wohl leider leer aus und kann allenfalls auf eine Rückerstattung im Insolvenzverfahren hoffen.
Angebote mit Spezial-Konditionen anderer Reiseveranstalter
Viele Reiseveranstalter haben auf die FTI Pleite reagiert und besondere Angebote im Programm, die zum Beispiel den Wegfall der Anzahlung bis Ende Juni, Preis-Matching und verringerte Storno-Bedingungen beinhalten. So wollen sie betroffenen FTI-Kunden helfen und ihnen doch noch den verdienten Sommerurlaub ermöglichen. TUI, Schauinsland Reisen und DER Touristik sind nur drei Veranstalter von vielen, die jetzt auf die schwierige Situation reagiern und ihre Konditionen an die Bedürfnisse der Kunden angepasst haben. In der Übersicht findest du alle Infos dazu.
Gebuchte Reisen bis einschließlich 5. Juli
FTI storniert alle Pauschalreisen bis 5. Juli!
Ob Pauschalreisen ab dem 6. Juli von anderen Anbietern durchgeführt werden können, ist zum jetzigen Zeitpunkt leider immer noch offen. Wenn du betroffen bist, musst du dich weiterhin in Geduld üben und abwarten.
Ob Pauschalreisen ab dem 6. Juli von anderen Anbietern durchgeführt werden können, ist zum jetzigen Zeitpunkt leider immer noch offen. Wenn du betroffen bist, musst du dich weiterhin in Geduld üben und abwarten.
An wen musst du dich wenden, um dein Geld zurück zu bekommen?
Wenn du zu den Betroffenen gehörst und deine Reise ausfällt, dann musst du selbst aktiv werden, um dein Geld zurückzubekommen. Richtiger Ansprechpartner dafür ist bei Pauschalreisen der bereits erwähnte Reisesicherungsfonds, an den du dich direkt wenden solltest – das Reisebüro oder FTI als Reiseveranstalter sind dagegen nicht mit der Erstattung befasst. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann schau´ am besten nochmal in deinem Sicherungsschein nach, den du mit den Reiseunterlagen erhalten hast (das ist meistens die letzte Seite der Rechnung).
Sollte man seine FTI Reise jetzt besser stornieren?
Auf keinen Fall selbstständig stornieren – auch wenn man dazu gerade große Lust hätte! Du solltest dich am besten nochmal erkundigen, ob deine Reise nicht doch stattfinden kann – in diesem, zugegeben unwahrscheinlichen Fall, bekommst du bei Nichtantritt nämlich kein Geld zurück. Also erstmal abwarten und nicht vorschnell handeln.
Die Restzahlung deiner FTI Reise steht noch an?
Was sollte man tun, wenn man noch einen Restbetrag zahlen muss? Wer bislang eine geplante Reise nur angezahlt hat, hat folgende Option: Sollte FTI dich auffordern, den offenen Restbetrag zu zahlen oder wird dieser in Kürze automatisch abgebucht (z.B via Paypal), kannst du dir überlegen, die Zahlung nicht zu tätigen. Dann musst du FTI darüber klar und transparent über diesen Schritt informieren und ihnen mitteilen, dass du die Zahlung unter Vorbehalt verweigerst. Außerdem solltest du in dem Schreiben betonen, dass du den Restbetrag gerne zahlen wirst, wenn es eine Zusage über die Durchführung der gebuchten Reise gibt – so zeigst du deine Bereitschaft, den Vertrag auch von deiner Seite erfüllen zu wollen.
Du bist von der FTI Pleite betroffen und schon im Urlaub?
Auch dir wird geholfen
Du bist bereits im Urlaub und hast jetzt erst von der Insolvenz erfahren? Keine Panik – auch wenn du die Reise schon angetreten hast, kannst du dich auf den Reisesicherungsfonds verlassen. Dieser garantiert nämlich, dass Reisende die Reise entweder vor Ort beenden können, oder sorgt, wenn das nicht möglich ist, für einen Rücktransport nach Hause. Die FTI verspricht auf ihrer Webseite, dass Mitarbeiter dich direkt kontaktieren und informieren werden, um mit dir die weiteren Schritte durchzugehen. Alle arbeiten mit Hochdruck daran, „dass die bereits angetretenen Reisen auch planmäßig beendet werden können“. Wo dies nicht möglich sei, werde eine Rückreise zum ursprünglichen Abflughafen organisiert. Du kannst dir also auf jeden Fall sicher sein, dass du wieder gut nach Hause kommst. Die erhoffte Erholung dürfte dann aufgrund der Aufregung aber wohl schon wieder weg sein.
Gut zu wissen: Reiserücktrittsversicherungen helfen dir in dieser Situation leider nicht weiter. Diese Versicherung greift nämlich nur, wenn du aus persönlichen Gründen wie Krankheit oder Unfall die Reise nicht antreten kannst oder abbrechen musst.
Gut zu wissen: Reiserücktrittsversicherungen helfen dir in dieser Situation leider nicht weiter. Diese Versicherung greift nämlich nur, wenn du aus persönlichen Gründen wie Krankheit oder Unfall die Reise nicht antreten kannst oder abbrechen musst.
Du hast einen Mietwagen, ein Wohnmobil oder eine Übernachtung bei FTI gebucht?
Auf diesen Buchungen wirst du wohl sitzen bleiben
Wie bereits erwähnt, fallen Einzelleistungen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Laut FTI wird derzeit jedoch geprüft, ob die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch genommen werden können oder nicht. Wenn du betroffen bist, wird sich in Kürze jemand von der FTI mit dir in Verbindung setzen.
Weitere Einzelleistungen
Du hast diese touristische Leistungen bei FTI gebucht: Ausflüge, Flughafentransfers, etc.? Einzelleistungen fallen leider ebenfalls nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Die Wahrscheinlichkeit das du dein Geld zurück bekommst sind aktuell ziemlich gering – aber warte erstmal ab bis sich jemand bei dir melden. Vielleicht hast du ja doch Glück im Unglück!
Erhalte ich eine Entschädigung oder werden Mehrkosten erstattet?
Umbuchungen oder Neubuchungen
Eventuelle Mehrkosten die bei einer Umbuchung oder einer Neubuchung entstehen, werden leider nicht übernommen oder erstattet. Du solltest daher mit der Buchung einer neuen Reise warten, bis deine bereits gebuchte Pauschalreise von FTI abgesagt wird.
Falls du nicht so lange warten möchtest, empfehlen wir dir bei der Buchung einer neuen Reise darauf zu achten, dass diese zur Not kostengünstig storniert werden kann. Denn falls FTI deine Reise wider Erwarten durchführen kann, sollte deine Neubuchung stornierbar sein.
Falls du nicht so lange warten möchtest, empfehlen wir dir bei der Buchung einer neuen Reise darauf zu achten, dass diese zur Not kostengünstig storniert werden kann. Denn falls FTI deine Reise wider Erwarten durchführen kann, sollte deine Neubuchung stornierbar sein.
Wichtiges zur FTI Pleite
Hier findest du Hilfe
- Kostenlose FTI Hotline / Notfallnummer: +49 (0) 89 / 710 45 14 98
- Wenn du bereits im Urlaub bist, kannst du dich auch direkt an den Deutschen Reisesicherungsfonds wenden: https://drsf.reise/
- Unser Tipp: Versuche Ruhe zu bewahren und dich in Geduld zu üben, auch wenn das gerade ziemlich schwierig ist. Alle tun ihr Bestes, damit dir geholfen wird.
Hilfe nach der FTI Pleite
Welche Angebote jetzt helfen, um deinen Urlaub noch zu retten
TUI Angebote für Kunden der FTI Pleite
Bei Buchung bis 30. Juni für alle Abreisen bis 31.10.2024 ist ab sofort keine Anzahlung bei Buchung mehr fällig. Einen entsprechenden Hinweis findest du auch auf der Reisebestätigung. Gültig für Neubuchungen der Marken TUI, TUI dynamisch, Airtours und Ltur. Die Gesamtzahlung erfolgt vier Wochen vor Reisebeginn. Bei Buchungen ab vier Wochen vor Reisebeginn wird der gesamte Preis mit der Buchung zur Zahlung fällig.
Schauinslandreisen Angebote für Kunden der FTI Pleite
Du hast eine bestehende Buchung bei der FTI Gruppe Abreise ab dem 6.6.2024 und weißt nicht, ob die Reise stattfindet? Du möchtest zur Sicherheit eine Alternativbuchung um doch noch in den Urlaub zu fliegen?
Im Buchungszeitraum vom 04.06 – 30.6.2024 hast du die Möglichkeit eine Reise von Schauinslandreisen zu stark reduzierten Stornobedingungen als Alternative zu deiner bestehenden FTI Reise zu buchen. Die Alternative kann von dir frei gewählt werden, d.h. Zielgebiet und Reisedatum müssen nicht identisch mit der FTI-Buchung sein. Ausschlusskriterien sind unten aufgelistet.
Bedingungen
Bestehende FTI Buchung mit Abreise ab 06.06.2024
Buchungszeitraum der Schauinslandreisen Pauschalreise: 04.6 – 30.6.2024
Variante 1: FTI sagt Durchführung der ursprünglichen gebuchten Reise ab:
Du hast eine sichere Alternative bei Schauinslandreisen
Es gelten die regulären AGBs der Schauinslandreisen Pauschalreise.
Variante 2: FTI bestätigt die Durchführung der ursprünglichen gebuchten Reise:
Die Stornierung der Reise von Schauinslandreisen muss innerhalb von 7 Tagen, nach Bestätigung seitens FTI, erfolgen
Reguläre Stornogebühren der Reise von Schauinslandreisen werden halbiert, fällig sind jedoch maximal 20 %
Beispiele:
Reguläre Schauinslandreisen-Stornogebühren 30 % – reduziert auf 15 %
Reguläre Schauinslandreisen-Stornogebühren 70 % – reduziert auf 20 %
Die vorangehende Regelung gilt nicht für folgende Schauinslandreisen Angebote:
Fernreisen (Karibik, Südostasien, Mauritius, Malediven, Sri Lanka, Vereinigte Arabische Emirate)
„Nur Flug“–Angebote
Beherbergungsleistungen ohne weitere Reiseleitung (z. B. „Nur Hotel“)
Pauschalreisen mit integriertem Linienflug
Dynamisch produzierte Produkte (SLRD)
Reisen mit geänderten Stornobedingungen (Schnittstellenhotels, Flüge mit FC/Flight Core)
Im Buchungszeitraum vom 04.06 – 30.6.2024 hast du die Möglichkeit eine Reise von Schauinslandreisen zu stark reduzierten Stornobedingungen als Alternative zu deiner bestehenden FTI Reise zu buchen. Die Alternative kann von dir frei gewählt werden, d.h. Zielgebiet und Reisedatum müssen nicht identisch mit der FTI-Buchung sein. Ausschlusskriterien sind unten aufgelistet.
Bedingungen
Bestehende FTI Buchung mit Abreise ab 06.06.2024
Buchungszeitraum der Schauinslandreisen Pauschalreise: 04.6 – 30.6.2024
Variante 1: FTI sagt Durchführung der ursprünglichen gebuchten Reise ab:
Du hast eine sichere Alternative bei Schauinslandreisen
Es gelten die regulären AGBs der Schauinslandreisen Pauschalreise.
Variante 2: FTI bestätigt die Durchführung der ursprünglichen gebuchten Reise:
Die Stornierung der Reise von Schauinslandreisen muss innerhalb von 7 Tagen, nach Bestätigung seitens FTI, erfolgen
Reguläre Stornogebühren der Reise von Schauinslandreisen werden halbiert, fällig sind jedoch maximal 20 %
Beispiele:
Reguläre Schauinslandreisen-Stornogebühren 30 % – reduziert auf 15 %
Reguläre Schauinslandreisen-Stornogebühren 70 % – reduziert auf 20 %
Die vorangehende Regelung gilt nicht für folgende Schauinslandreisen Angebote:
DER Touristik Angebote für Kunden der FTI Pleite
Falls du betroffene bis kannst du bis zum 31. Juli 2024 eine neue Reise aus dem Portfolio von DER Touristik buchen:
es wird keine Anzahlung für deine Reise fällig
Alle Fragen zur FTI Pleite
Was du Wissen solltest
Welche Marken sind von der FTI Pleite bettoffen
Die von der FTI Pleite betroffenen Marken der FTI Touristik sind
FTI
5 vor Flug
BigXtra Toursitik
DriveFTI
Cars&Campers
Meeting Point Rent-a-Car
Reisen dieser FTI-Marken konnten konnten über den Direktvertrieb, Reisebüros und Reiseportale gebucht werden.
Nicht betroffen sind Reisen über Drittanbieter wie TUI, Alltours oder Schauinslandreisen
Reisen dieser FTI-Marken konnten konnten über den Direktvertrieb, Reisebüros und Reiseportale gebucht werden.
Nicht betroffen sind Reisen über Drittanbieter wie TUI, Alltours oder Schauinslandreisen